„Mensch ärgere dich nicht“ – Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Bereits am 04.07.1918 wurde die Marke „Mensch ärgere dich nicht“ für die Waren Gesellschaftsspiele und Spielwaren angemeldet. Selbst das Spielfeld ist als Wort-Bildmarke markenrechtlich geschützt. Das bekannte Brettspiel wird derzeit von der Schmidt Spiele GmbH vertrieben, die auch die Inhaberin der oben genannten Marke ist....