Professionelle Hilfe bei Filesharing-Abmahnungen
Ausgangspunkt der Abmahnungen ist die Beanstandung illegaler Tauschbörsenangebote, also der Download eines Films, einer MP3-Datei oder einer Software in P2P-Netzwerken und insbesondere der damit verbundene Upload.
Was sollte man tun? Die Abmahnung ignorieren und nicht bezahlen? In diesem Fall droht ein gerichtlicher Mahnbescheid bzw. eine Klage. Vor diesem Hintergrund sollte man sich etwas genauer mit den Begriffen der Störerhaftung und der sekundären Darlegungslast beschäftigen:
Der Anschlussinhaber haftet unter Umständen als Störer, selbst wenn er selbst die vermeintliche Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen hat. So richten sich Filesharingabmahnungen immer an denjenigen, der als Kunde bei einem Internetanbieter registriert ist. Wie selbstverständlich wird dem Adressaten unterstellt, Initiator eines Tauschbörsenangebotes zu sein. Dies geht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurück, wonach eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass der Anschlussinhaber auch der Täter der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung ist. So haftet z.B. ein Abgemahnter wegen Filesharing, weil er sein privates Funknetzwerk nicht verschlüsselt hatte.
Da der Abgemahnte zunächst aus rechtlicher Sicht als Täter gilt, muss er seiner sekundären Darlegungslast nachkommen, um nicht zu haften. Somit kommt es entscheidend darauf an, mit welchem Sachvortrag man der Abmahnung begegnet. Weiterhin kann es Sinn manchen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch kann das Kostenrisiko im Fall eines Gerichtsverfahrens deutlich reduziert werden.
Gerade bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf und Frommer kommt es häufig zu Abmahnungen nach der Nutzung der Plattform Popcorn Time. Hierzu sollte man wissen, dass anders als bei YouTube dort kein bloßes Streaming stattfindet. Der jeweilige Nutzer bietet den Film über die herunterzuladende App vielmehr aktiv anderen Internetnutzern über seinen Internetanschluss an. Somit handelt es sich hierbei letztlich auch um ein illegales Tauschbörsenangebot.
Gerne stehe ich Ihnen mit meiner klaren fachlichen Schwerpunktsetzung auf das Urheberrecht und über 5 Jahren Erfahrung in Filesharingfällen zur Verfügung. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie bereits zwei Schreiben von Waldorf und Frommer erhalten haben oder von der “letzten Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung” die Rede ist. Kompetente Hilfe können Sie auch dann erwarten, wenn Ihnen schon eine Ratenzahlung angeboten worden ist oder es um Fragen der Verjährung geht.
Rufen Sie mich unter der Nummer 0234 – 92334077 an oder schreiben mir eine Nachricht. Gerne können wir dann auch über die Vereinbarung eines fairen Pauschalpreises für die anwaltliche Tätigkeit sprechen. Die Beratung kann sowohl vor Ort in Bochum als auch telefonisch stattfinden.
Derzeit werden folgende Werke abgemahnt: Anna (Film), Joker (Film), Legacies (Serie), Rambo: Last Blood (Film), Shameless (Serie), Babylon Berlin (Serie), Modern Family (Serie), Young Sheldon (Serie), Godzilla 2 – King of the Monsters (Film), Knives Out – Mord ist Familiensache (Film), The Mule (Film), Deepwater Horizon (Film), Birds of Prey: The Emancipation of Harley Quinn (Film), Tenki no ko (Weathering with You – Das Mädchen, das die Sonne berührte) (Film), The Conjuring 2 (Film)