Abmahnung der AUDI AG durch die Kanzlei Kessler IP & Legal
Die AUDI AG hat das bekannte Logo mit den vier Ringen und den AUDI Schriftzug bei Deutschen Patent- und Markenamt und sogar beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum eintragen lassen. Durch die Eintragung hat die Audi AG an den Zeichen nach § 4 Markengesetz und Art. 9 Abs. 1 UMV ein ausschließliches Recht erworben. Daher ist es Dritten unter anderem untersagt, die Marken im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren und Dienstleistungen zu benutzen, anzubieten oder damit zu werben. Zuwiderhandlungen stellen einen Markenrechtsverstoß dar.
Die Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise aus Würzburg macht daher in ihrer Anmahnung Unterlassungsansprüche geltend. Dabei fordert die Kanzlei dazu auf, eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. In dieser ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.001,00 Euro vorgesehen.
Die Kanzlei macht daneben Abmahnkosten geltend, die bei einem im Markenrecht regelmäßig anzunehmenden Streitwert von 150.000 Euro bei ungefähr 3.000 Euro liegen. Zusätzlich werden die Kosten sog. Testkäufe geltend gemacht, mithilfe derer die Kanzlei die Anschrift der Betroffenen ermittelt. Dadurch ergeben sich teils sehr hohe Schadensersatzforderungen.
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt. Dieser prüft sodann, ob die Voraussetzung einer Markenrechtsverletzung überhaupt vorliegen. Im Fall der Fälle lässt sich die Unterlassungserklärung noch zugunsten des Betroffenen modifizieren. Daher wären Sie schlecht beraten, wenn Sie vorformulierte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben und an die Kanzlei zurückzusenden. Auf der anderen Seite sollten Sie die Abmahnung auch nicht einfach ignorieren. Denn dadurch könnte sich die AUDI AG dazu veranlasst sehen, gerichtliche Schritte gegen Sie einzureichen. In einem solchen Fall tragen Sie das Prozesskostenrisiko, dass sich an einem Streitwert von 150.000 Euro bemisst und bei zwei anwaltlich vertretenen Parteien bei etwa 16.000 Euro liegt.
Gerne helfe ich Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise und der AUDI AG erhalten haben und prüfe die geltend gemachten Ansprüche. Profitieren Sie dabei von meiner klaren Ausrichtung auf das Rechtsgebiet des Markenrechts.
Fabian Schwab, Rechtsreferendar