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MARKENRECHT

§ 14 Abs. 1 MarkenG:

"Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht."
Markenrecht-Abmahnung

MARKENRECHTLICHE ABMAHNUNG

Bei der Vielzahl der eingetragenen Marken und Unternehmenskennzeichen kann es schnell zu einem Konflikt mit einer geschäftlich verwendeten Bezeichnung kommen. In entsprechenden Abmahnungen wird meist die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Neben der Frage, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt, sollte unbedingt die Reichweite und Bedeutung einer solchen Erklärung richtig eingeschätzt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die oftmals hohen Kosten der Abmahnung. Erfolgt keine Reaktion auf die Abmahnung, können diese leider durch den möglichen Erlass einer einstweiligen Verfügung noch höher ausfallen. Die markenrechtliche Abmahnung sollte daher in keinem Falle unbeachtet bleiben.

In dem von mir absolvierten weiterbildenden Masterstudiengang „Gewerblicher Rechtsschutz” an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf habe ich mich insbesondere mit dem Markenrecht eingehend beschäftigt. Profitieren Sie von dieser Expertise und rufen Sie mich unter der Nummer 0234 – 92334077 an oder schreiben Sie mir eine Nachricht.

R im Kreis

MARKENEINTRAGUNG

Marken gewähren ihrem Inhaber ein exklusives Recht. Sie vereinfachen nicht nur die Kommunikation mit dem Kunden, sondern dienen auch dazu, sich klar von der Konkurrenz abzugrenzen. Nicht zuletzt kann eine Marke zu einem bedeutenden Vermögenswert erstarken.

Diese Grundsätze gelten längst nicht mehr nur für große Unternehmen, sondern auch für Gründer, Selbstständige und insbesondere für Startups.

Ausgangspunkt ist natürlich die Eintragung eines Zeichens entweder als deutsche Marke als Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke) oder als IR-Marke (internationale Registrierung). Zuvor sollte jedoch eine Markenrecherche durchgeführt werden. Nach der Eintragung erfolgt eine Marktbeobachtung, um gegen etwaige Markenrechtsverstöße vorgehen zu können. Dies wird insbesondere relevant, wenn eine Verwechslungsgefahr vorliegt oder die Marke schlicht kopiert worden ist.

Rufen Sie mich unter der Nummer 0234 – 92334077 an, wenn Sie im IP-Recht Beratungsbedarf haben oder schreiben Sie mir eine Nachricht.

Ihr kompetenter Ansprechpartner für Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht.