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Kochbuch

Abmahnung Marions Kochbuch


Sie lesen diesen Artikel wahrscheinlich, weil Sie kürzlich Adressat einer Abmahnung von der Kanzlei albrecht legal oder cyfire geworden sind. Diese Anwaltskanzleien sind bekannt dafür, Abmahnungen Im Bereich des Urheberrechts auszusprechen. Dies tun sie im großen Stil für den Betreiber der Webseite „marions-kochbuch.de“, Herrn Folkert Knieper aus Bremen.

Das Wichtigste für Sie ist, die Abmahnung nun nicht zu ignorieren. Dies könnte zur Folge haben, dass Herr Folkert Knieper die Forderungen im Rahmen einer Klage geltend macht. Dies hat er in der Vergangenheit schon mehrfach getan, wie auch ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof beweist. (siehe BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07 – marions kochbuch.de).

I. Warum habe ich eine Abmahnung in der Sache Marions Kochbuch erhalten?

Konkret wird der Vorwurf der unerlaubten Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos erhoben. Diese sind in der Regel auf der Webseite „marions-kochbuch.de“ zur Bebilderung von Rezeptvorschlägen zu finden. Doch auch die Bildersuche von Google führt häufig zu Fotos des Herrn Folkert Knieper. Es ist davon auszugehen, dass diese Fotos als Lichtbildwerk oder zumindest als Lichtbild im Sinne des § 72 UrhG urheberrechtlichen Schutz genießen. Eine Nutzung ist daher in der Regel nur mit der Zustimmung bzw. nach Lizenzierung durch den Urheber zulässig.

In der Abmahnung werden daher die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

• Die benannten Bilder sollen entfernt werden

• Es soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben werden

• Abmahnkosten sollen gezahlt werden

• Zahlung von Schadensersatz

Beispielsweise sei hier auf einen Passus einer mir vorliegende Abmahnung des Rechtsanwalts Carsten Albrecht verwiesen:

Abmahnung Marions Kochbuch

II. Was verbirgt sich hinter der Abmahnung von Herrn Folkert Knieper?

Marions Kochbuch ist ein digitales Rezeptbuch, welches von Herrn Folkert Knieper betrieben wird. Die Webseite mutet etwas altbacken an. Gleichwohl werden die Rezepte und eben auch die Fotos der einzelnen Speisen sehr gut bei Google gerankt. Gibt man z.B. die Speise „Albondigas en Salsa Texicana“ als Suchbegriff bei Googel ein, werden unter der Rubrik „Bilder“ gleich drei Fotos von Marions Kochbuch als erste Treffer angezeigt:

Ergebnis der entsprechenden Bildersuche [Stand: 07.03.2024]

Es ist daher nicht verwunderlich, dass häufig Fotos von Herrn Folkert Knieper verwendet werden; eben weil sie so leicht zu finden sind. In diesem Zusammenhang mag man sich schon auch fragen, mit welcher Motivation insgesamt „8842 selbst erprobte Rezepte“ (so die Angabe auf der Internetseite Marions Kochbuch [Stand: 07.03.2024]) mit Fotos auf einer Internetseite eingestellt werden. Mit dieser Thematik befasst sich auch ein zwar sehr alter Beitrag von Plusminus, der Aspekte beleuchtet, die auch heute noch Relevanz besitzen.

Bei den Foto-Abmahnungen des Herrn Folkert Knieper handelt es sich meist um Fotografien, die Speisen oder Zutaten zeigen. Betroffen sind daher häufig Restaurants, Imbisse und andere Betriebe der Gastronomie.

III. Abmahnung Marions Kochbuch - Wie soll ich mich verhalten?

Nachdem Sie die Abmahnung erhalten haben, sollten sie keineswegs voreilig der Forderung nachkommen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. Es ist ganz wichtig zu beachten, dass die Höhe der Forderung auf einer Einschätzung der Anwälte der Gegenseite beruht und daher naturgemäß sehr hoch ausfällt. Auch sollte man sich vor eine ggf. sinnvollen Abgabe der Unterlassungserklärung wirklich sicher sein, dass die abgemahnten Fotos nicht mehr vorgehalten werden.

Hier macht es Sinn einen erfahrenden Anwalt zu Rate zu ziehen. Sollte Sie eine Abmahnung von Folkert Kniper erhalten haben, berate und vertrete ich Sie gerne.

Rechtsanwalt Krach

Rechtsanwalt Matthias Krach, LLM

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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