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Fristen beachten: Die Abmahnung der Kanzlei Nimrod nennt eine Zahlungsfrist. Nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben.
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Abmahnung von der Kanzlei Nimrod erhalten?

Sie haben eine Abmahnung der Berliner Kanzlei Nimrod wegen des angeblichen Filesharings eines Computerspiels erhalten? Nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht helfe ich Ihnen mit über 10 Jahren Erfahrung in Filesharing-Fällen.

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4 wichtige Tipps bei einer Abmahnung der Kanzlei Nimrod

Angst ist ein schlechter Ratgeber. Diese Tipps helfen Ihnen, ruhig und richtig zu reagieren – und im besten Fall Geld zu sparen.

1

Ruhe bewahren

Nicht vorschnell zahlen oder die Unterlassungserklärung abgeben. Kein telefonischer Kontakt mit der Kanzlei Nimrod – dabei werden leicht Informationen preisgegeben, die Ihnen schaden können.

2

Frist notieren

Die Abmahnung nennt eine Zahlungs- bzw. Reaktionsfrist. Innerhalb dieser Frist muss eine Reaktion erfolgt sein – auch bei Ortsabwesenheit. Ein Anwalt kann die Frist im Zweifel verlängern lassen.

3

P2P-Software prüfen

War BitTorrent, qBittorrent, FrostWire, Shareaza, Transmission oder ähnliches installiert? Auch bei Computerspielen erfolgt der Vorwurf meist über sog. „Cracks" oder Repacks, die über Tauschbörsen verbreitet werden.

4

Mitbenutzer prüfen

Hatten andere Personen Zugriff auf das Netzwerk? Eine Haftung entfällt oft, wenn ein Alternativtäter benannt werden kann. Die sog. „sekundäre Darlegungslast" ist ein zentrales Verteidigungsmittel.

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Wer ist die Kanzlei Nimrod?

Überblick: Kanzlei Nimrod

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin ist auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert und vertritt vorwiegend Hersteller und Publisher von Computerspielen. Unterschrieben sind die Schreiben in der Regel von Rechtsanwalt Frederick Bockslaff. Der Vorwurf lautet stets, dass ein Spiel über ein P2P-Netzwerk (z. B. BitTorrent) öffentlich zugänglich gemacht – also zum Download angeboten – wurde.

Die Kanzlei vertritt dabei mehrere bekannte Publisher und Rechteinhaber aus der Games-Branche:

  • Astragon Entertainment GmbH
  • Astragon Sales & Services GmbH
  • Daedalic Entertainment GmbH
  • Kalypso Media Group GmbH
  • Headup GmbH (neu)

Sollten Sie einen Brief von der Kanzlei Nimrod erhalten haben, handelt es sich nicht um einen Fake. Die Abmahnung ist auch dann wirksam, wenn sie nicht per Einschreiben zugestellt wurde. Eine anwaltliche Beratung ist dringend empfehlenswert.

Wichtig: Auch Abmahnungen der Kanzlei Nimrod sollten nicht ignoriert werden. Selbst wenn nach Monaten nichts mehr kommt, bedeutet das nicht, dass der Fall erledigt ist. Schadensersatzansprüche können bis zu 10 Jahre geltend gemacht werden.
Rechtsanwalt Matthias Krach

Matthias Krach, LL.M.

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Was verlangt die Kanzlei Nimrod?

Bei einem einzelnen Computerspiel werden derzeit typischerweise Abmahnkosten von 381,40 € sowie ein Schadensersatz von 2.500,00 € geltend gemacht. Zur Beendigung der Angelegenheit wird häufig eine pauschale Vergleichszahlung angeboten.

Position Betrag
Schadensersatz (gefordert) 2.500,00 €
Abmahnkosten (gefordert) 381,40 €
Gesamtforderung laut Abmahnung
Summe 2.881,40 €
Pauschales Vergleichsangebot der Kanzlei Nimrod
Erledigung bei fristgerechter Zahlung 850,00 €

Angaben basieren auf eingereichten Abmahnungen – ohne Gewähr. Tatsächliche Forderungen können abweichen.

Den Schadensersatz verlangt der Rechteinhaber für die vermeintlich unerlaubte Verbreitung seines Spiels. Die Abmahnkosten werden von der Kanzlei Nimrod für die Bearbeitung der Angelegenheit und die Erstellung der Abmahnung geltend gemacht. Auch das bereits enthaltene Vergleichsangebot von 850,00 € lässt sich in vielen Fällen durch eine fundierte anwaltliche Stellungnahme noch weiter reduzieren – etwa durch den Einwand der sekundären Darlegungslast oder eine Kostendeckelung nach § 97a Abs. 3 UrhG.

Unterlassungserklärung

Unterlassungserklärung der Kanzlei Nimrod – was beachten?

In der Abmahnung der Kanzlei Nimrod wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Er richtet sich darauf, dass das betreffende Computerspiel zukünftig nicht mehr über den Anschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wird.

Der Abmahnung liegt dazu eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Diese sollte keinesfalls vorschnell und ungeprüft unterschrieben werden. Denn:

  • Bei einem späteren Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kann eine empfindliche Vertragsstrafe geltend gemacht werden.
  • Unter Umständen ist es sinnvoller, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nur das enthält, was tatsächlich geschuldet wird.
Hinweis: Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der keine zeitliche Beschränkung vorsieht. Lassen Sie sich vor der Unterzeichnung unbedingt anwaltlich beraten.

Rechtslage

Täterschaftsvermutung bei Nimrod-Abmahnungen

Die rechtliche Situation bei Filesharing-Abmahnungen ist komplex – auch bei Computerspielen gelten die allgemeinen Grundsätze des Urheberrechts. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

I. Tatsächliche Vermutung für die Täterschaft

Grundsätzlich muss der Kläger beweisen, dass der Abgemahnte der Täter ist. Da der Rechteinhaber jedoch nur den Anschluss, nicht die Person ermitteln kann, modifiziert die Rechtsprechung diesen Grundsatz: Es spricht eine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Verletzung keine anderen Personen diesen Anschluss nutzen konnten (BGH I ZR 154/15 – Afterlife).

II. Sekundäre Darlegungslast

Hatte eine andere Person Zugriff auf den Anschluss, trifft den Inhaber die sekundäre Darlegungslast. Er muss vortragen, wer unter welchen Umständen Zugriff hatte und als Täter in Betracht kommt. Welche Angaben ausreichend sind, hängt vom Einzelfall ab.

Familienangehörige (volljährig)

Bei volljährigen Familienangehörigen besteht grundsätzlich keine Belehrungs- oder Überwachungspflicht. Es reicht grundsätzlich, den Namen des Alternativtäters preiszugeben (BGH I ZR 154/15 – Afterlife).

Minderjährige Kinder

Bei minderjährigen Kindern muss der Abgemahnte zusätzlich vortragen, ob er das Kind über die Rechtswidrigkeit von Tauschbörsen belehrt und ihm die Teilnahme verboten hat. Eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Zuwiderhandlung vorliegen (BGH I ZR 74/12 – Morpheus).

Wohngemeinschaft (WG)

Die Abmahnung geht an den Vertragsinhaber. Dieser muss nachvollziehbar vortragen, welche Mitbewohner als Täter in Betracht kommen. Ein pauschaler Verweis auf „viele Mitbewohner" genügt nicht (LG Berlin, 15 O 440/17).

III. Schadensersatz nach Lizenzanalogie

Der BGH hat klargestellt, dass generalpräventive Erwägungen keine Rolle spielen – es geht um Kompensation des tatsächlichen Schadens nach der sog. Lizenzanalogie (BGH I ZR 272/14). Auch bei Computerspielen lässt sich die Schadenshöhe daher häufig in Frage stellen.


Häufige Fragen

FAQ zur Nimrod-Abmahnung

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Abmahnung der Kanzlei Nimrod.

Sollte ich die Abmahnung der Kanzlei Nimrod ignorieren?

Nein. Eine Abmahnung zu ignorieren erhöht das Kostenrisiko erheblich, da Mahnbescheid oder Klage drohen können. Auch wenn zunächst nichts passiert, bedeutet das nicht, dass der Vorgang erledigt ist – Schadensersatzansprüche können bis zu 10 Jahre lang geltend gemacht werden.

Besteht eine Pflicht, auf die Abmahnung zu antworten?

Eine außergerichtliche Pflicht zur Beantwortung besteht grundsätzlich nicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Sachverhalt bereits vorgerichtlich darzulegen, um ein teures Gerichtsverfahren zu verhindern.

Ich habe das Computerspiel nicht heruntergeladen – muss ich trotzdem zahlen?

Nicht zwingend. Der Abgemahnte gilt zunächst als mutmaßlicher Täter (Täterschaftsvermutung). Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn überzeugend dargelegt wird, dass eine andere Person Zugriff auf den Anschluss hatte.

Lässt sich das Vergleichsangebot von 850,00 € noch verhandeln?

In vielen Fällen ja. Das pauschale Vergleichsangebot der Kanzlei Nimrod ist nicht automatisch der niedrigste mögliche Betrag. Durch eine fundierte rechtliche Stellungnahme – etwa zur sekundären Darlegungslast oder zur Höhe des Schadensersatzes – lässt sich der Betrag häufig weiter reduzieren.

Kann die Kanzlei Nimrod meinen Internetanschluss überwachen?

Nein. Nach Erhalt der Abmahnung wird Ihnen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bereits wieder eine andere (dynamische) IP-Adresse zugewiesen. Eine Überwachung Ihres Anschlusses ist technisch nicht möglich.

Welche Computerspiele mahnt die Kanzlei Nimrod aktuell ab?

Aktuell werden unter anderem Titel wie Commandos Origins, Dungeons 4, Railway Empire, The Lord of the Rings: Gollum und seit Kurzem auch Industria 2 (Rechteinhaber: Headup GmbH) abgemahnt. Eine vollständige Übersicht finden Sie weiter unten.

Wer ist die Headup GmbH und warum mahnt sie ab?

Die Headup GmbH ist ein deutscher Publisher für Computerspiele mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Als Rechteinhaberin u. a. des Spiels Industria 2 lässt sie urheberrechtliche Verstöße – etwa das öffentliche Zugänglichmachen des Spiels in Tauschbörsen – durch die Kanzlei Nimrod verfolgen.

Abgemahnte Werke

Für welche Computerspiele mahnt die Kanzlei Nimrod ab?

Die folgende Aufzählung ist nicht vollständig und wird laufend aktualisiert. Zu jedem Titel finden Sie eine kurze Zusammenfassung.

Commandos 3 HD Remaster

Überarbeitete Neuauflage des Echtzeit-Taktik-Klassikers im Zweiten Weltkrieg – verdeckte Operationen mit einem Team von Spezialisten. Rechteinhaber: Kalypso Media.

Commandos Origins

Prequel der Commandos-Reihe: taktisches Stealth-Strategiespiel, das die Ursprünge der Elite-Soldaten-Einheit im Zweiten Weltkrieg erzählt. Rechteinhaber: Kalypso Media.

Disciples: Liberation

Mischung aus rundenbasierter Strategie und Rollenspiel im dunklen Fantasy-Universum „Disciples" – Eroberung von Territorien und Heldenentwicklung. Rechteinhaber: Kalypso Media.

Dungeons 4

Satirische Aufbau- und Wirtschaftssimulation aus Sicht eines bösen Dungeon-Herrn, der Helden in seine Falle locken muss. Rechteinhaber: Kalypso Media.

Euro Truck Simulator 2

Bekannter Trucking-Simulator, in dem Spieler als virtueller Lkw-Fahrer Fracht durch ganz Europa transportieren. Vertrieb u. a. über Astragon.

New Cycle

Postapokalyptisches Aufbaustrategiespiel mit Survival-Elementen: 50 Jahre nach einer Sonneneruption muss eine neue Zivilisation errichtet werden. Rechteinhaber: Daedalic Entertainment.

Nobody Wants to Die

Narratives Detektiv-Adventure in einem dystopischen Neo-Noir-New-York, in dem mit besonderen Fähigkeiten Mordfälle aufgeklärt werden. Rechteinhaber: Daedalic Entertainment.

Port Royale

Wirtschafts- und Handelssimulation in der Karibik des 17. Jahrhunderts – Aufbau eines Handelsimperiums zwischen Kolonialmächten. Rechteinhaber: Kalypso Media.

Railway Empire

Eisenbahn-Aufbausimulation: Bau und Verwaltung von Schienennetzen sowie Streckenoptimierung im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Rechteinhaber: Kalypso Media.

The Lord of the Rings: Gollum

Action-Adventure aus der Perspektive der Figur Gollum, angelehnt an J.R.R. Tolkiens Mittelerde-Universum. Vertrieb u. a. über Daedalic Entertainment.

Tortuga – A Pirate's Tale

Piraten-Strategiespiel mit Schiffsgefechten, Handel und Eroberung in der Karibik des Goldenen Piratenzeitalters. Rechteinhaber: Kalypso Media.

Tropico 6

Bekannte Aufbausimulation, in der Spieler als Präsident bzw. Diktator eine Karibikinsel über mehrere Epochen hinweg verwalten. Rechteinhaber: Kalypso Media.

Industria 2 Neu

Narrativer Ego-Shooter mit Survival-Horror- und Immersive-Sim-Elementen: Fortsetzung von „Industria", in der die Hauptfigur Nora Jahre nach den Ereignissen des ersten Teils in einer surrealen Parallelwelt rund um Ost-Berlin 1989 gegen die künstliche Intelligenz ATLAS kämpft. Rechteinhaber: Headup GmbH.

Chronik 2025 / 2026

Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Nimrod

Diese Abmahnungen wurden der Kanzlei zuletzt vorgelegt.

15.06.2026

Abmahnung für das Spiel „Industria 2" – Rechteinhaber Headup GmbH

22.05.2026

Filesharing-Abmahnung für „Commandos Origins"

11.05.2026

Abmahnung für „The Lord of the Rings: Gollum" – Forderung 2.881,40 €

03.04.2026

Abmahnung für „Railway Empire" – Vergleichsangebot 850,00 €

19.03.2026

Filesharing-Abmahnung für „New Cycle"

06.03.2026

Abmahnung für „Nobody Wants to Die"

14.02.2026

Abmahnung für „Dungeons 4" – Rechteinhaber Kalypso Media

28.01.2026

Abmahnung für „Tortuga – A Pirate's Tale"


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