LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Icon Öffnungszeiten Für Sie da von Mo-Fr 9-18 Uhr

Markenrechtlicher Schutz für Ihren wirtschaftlichen Erfolg!

Markenanmeldung: Ob Unternehmensname, Produktname, Logo oder Slogan, mit einer eingetragenen Marke sichern Sie den Wiedererkennungswert Ihrer Ware oder Dienstleistung juristisch ab. So können Sie effektiv gegen Konkurrenten vorgehen, die von dem guten Ruf Ihrer Leistung profitieren wollen.

Die Eintragung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder einer Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wirft zahlreiche Fragen auf. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, der auf das Markenrecht spezialisiert ist, berate ich Sie umfassend und zielgerichtet.

✓ Beratung vor Ort in Bochum oder bundesweit per Telefon

✓ Erstellung eines Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnisses

✓ Knockout-Recherche

✓ Prüfung der Eintragungsfähigkeit

✓ kostensparende elektronische Anmeldung

✓ schnelle und effiziente elektronische Kommunikation


Rechtsanwalt Krach

Rechtsanwalt Matthias Krach, LLM

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

AnwaltVerein

Unverbindlicher Kostenvoranschlag für Ihre Markenanmeldung:

Wie läuft eine Markenanmeldung ab?

Bevor eine Markenanmeldung erfolgt, sollte geprüft werden, ob die gewünschte Marke überhaupt eintragungsfähig ist. Zudem kann es ältere Rechte geben, die einer Eintragung entgegenstehen können. Marken werden für bestimmte Waren bzw. Dienstleistungen eingetragen. Die Erstellung entsprechender Verzeichnisse sollte mit Sorgfalt vorgenommen werden. Werden z.B. bestimmte Waren „vergessen“, ist eine spätere Korrektur der Anmeldung ausgeschlossen.

Nach Einreichung der Markenanmeldung muss zunächst die Anmeldegebühr gezahlt werden. Die genauen Kosten hängen unter anderem davon ab, ob eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke angemeldet wird und für wie viele Klassen die Anmeldung erfolgt. Einzelheiten erfahren Sie hier. Danach prüft das jeweilige Markenamt, ob der Eintragung absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Bei einer Unionsmarke erfolgt daraufhin die Veröffentlichung der Anmeldung und die Widerspruchsfrist beginnt. Dritte haben innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Marke einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch oder ist ein ggf. erhobener Widerspruch nicht erfolgreich, erfolgt die Veröffentlichung der eingetragenen Marke. Bei einer deutschen Marke erfolgt die Veröffentlichung der Eintragung bereits nach Überprüfung durch das Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA). Dann beginnt die Widerspruchsfrist von ebenfalls drei Monaten.

Welche Vorteile hat die Registrierung einer Marke?

Die Marke gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht. Nutzt ein Konkurrent eine gleiche oder ähnliche Bezeichnung und wird dadurch eine Verwechslungsgefahr begründet, kann der Markeninhaber gegen die Verwendung der Bezeichnung vorgehen. Er kann damit sicherstellen, dass sich ein guter Ruf und ein bestimmtes Markenimage aufbauen kann und sich seine Marke im geschäftlichen Verkehr etabliert. Etwaige Konkurrenten müssen einen gewissen Abstand zu der Marke halten. So können dem Markeninhaber bereits dann Unterlassungsansprüche zustehen, wenn ein ähnliches Zeichen verwendet wird.

Welche Kosten sind mit einer Markeneintragung und der Aufrechterhaltung des Markenschutzes verbunden?

Die Beantwortung dieser Frage hängt im Wesentlichen davon ab, ob eine Deutsche Marke oder eine Unionsmarke angemeldet werde soll und für wie viele Klassen die Marke Schutz genießen soll. Die beim jeweiligen Markenamt anfallenden Gebühren können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:

Deutsche Marke

290,00 € (einschließlich der ersten drei Klassen)

+ 100,00 € (für jede Klasse ab der vierten Klasse)

750,00 € (bei bis zu drei Klassen)

Unionsmarke

850,00 €

+ 50,00 € (für die zwei Klasse)

+ 100,00 € (für jede weiter Klasse)

850,00 € (bei einer Klasse)

Zu diesen Gebühren kommen die Kosten des Anwalts hinzu, der die Markenanmeldung übernimmt. Um einen Kostenvoranschlag zu erhalten, können Sie gerne hier eine entsprechende Anfrage stellen.

Ihr kompetenter Ansprechpartner für Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht.