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Schlechte Bewertungen löschen lassen!

Ungerechtfertigte Bewertungen schaden der Außendarstellung. Retten Sie Ihre Sterne und lassen Sie schlechte Bewertung löschen! Das “Notice and take down”-Verfahren ist hierfür meist die schnellste und einfachste Möglichkeit. Ausgangspunkt ist eine ziegerichtete Beschwerde. Folgende Gründe können angeführt werden:

✓ Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Diese liegt vor, wenn in den sozialen Geltungs- und Achtungsbereich eines Unternehmens eingegriffen wird. Dies ist vor allem bei rufschädigenden Äußerungen der Fall.

✓ Falsche Tatsachenbehauptung: Bewertungen enthalten oft unwahre Angaben. Dies führt dazu, dass eine Bewertung gelöscht werden muss. Dabei muss jedoch unterschieden werden, ob es sich um eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung handelt. Nur letztere kann im juritischen Sinne falsch sein,

✓ Verstoß gegen interne Richtlinien: Google und Bewertungsportale haben detailierte Regeln aufgestellt, deren Missachtung zur Löschung der Bewertung führt.

✓ Fehlender Kontakt zur Leistung: Fake-Bewertungen kommen häufig vor und müssen ebenfalls nicht hingenommen werden

Fazit: Löschung von schlechten Bewertungen lohnt sich!

Gerne bespreche ich mit Ihnen, unter welchen Aspekten die Bewertung angegriffen werden kann. Sodann wird zeitnah eine entsprechende Beschwerde formuliert und formgerecht eingereicht. Reagiert der Bewertende nicht auf die Beschwerde, wird diese von der Plattform gelöscht. Eine schlechte Bewertung löschen lassen kann daher Ihren guten Ruf effektiv schützen.

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn es darum geht, den guten Ruf Ihres Unternehmens im Internet zu verteidigen. Auch wenn nicht alle Bewerungen gelöscht werden können, ist die Erfolgsquote bei einer anwaltlichen Beschwerde sehr hoch. Gerne können sie mich kontaktieren, wenn sie eine schlechte Bewertung löschen lassen wollen.

Rechtsanwalt Krach

Rechtsanwalt Matthias Krach, LLM

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