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Abmahnung - Otto Archive LLC mahnt wegen Urheberrechtsverletzung ab


Otto Archive LLC aus New York mahnt in Deutschland wegen vermeintlicher „unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials“ ab. In der Abmahnung wird behauptet, dass Otto Archive LLC ein renommierte Bildagentur ist, die ihr Repertoire weltweit vermarktet. In den mir vorliegenden Abmahnungen wurde der Vorwurf erhoben, dass ein Foto dieses Repertoires unerlaubt, also ohne Zustimmung des Rechteinhabers, verwendet wurde. So konnte trotz „intensiver Überprüfung der Lizenzhistorie“ durch Otto Archive LLC keine Lizenz gefunden werden.

Aufgrund dieser vermeintlichen Urheberrechtsverletzung werden durch die Kanzlei Frommer Legal aus München zunächst zwei Ansprüche geltend gemacht:

1. Unterlassungsanspruch

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. In dieser soll er sich gegenüber Otto Archive LLC verpflichten, dass betreffende Bildmaterial nicht mehr zu vervielfältigen oder öffentliche zugänglich zu machen. Im Fall einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe versprochen. Leider kommt es nicht selten vor, dass es nach Abgabe der Unterlassungserklärung zu Verstößen kommt. Die kann geltend gemachte Vertragsstrafe liegt meist im vierstelligen Bereich. Nach meiner Auffassung sollte daher vor Abgabe einer solchen Erklärung unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden.

2. Auskunftsanspruch

Otto Archive LLC macht neben dem Unterlassungsanspruch auch noch einen Anspruch auf Auskunft geltend. Es soll angegeben werden, wann das Bildmaterial in den Internetauftritt eingebunden wurde und wann es wieder entfernt wurde. Zudem soll die Herkunft, also die Quelle des Bildmaterials, benannt werden. Hierzu liegt der Abmahnung durch Frommer Legal ein entsprechendes Formblatt bei.



Kein Zahlungsanspruch?

Es hat zunächst den Anschein, als wollte Otto Archive LLC kein Geld haben. Leider ist dem nicht so. Der oben genannte Auskunftsanspruch dient dazu, die Höhe des Schadensersatzanspruches zu beziffern. In den mir vorliegenden Abmahnungen von Otto Archive, wurde nach Auskunftserteilung ein sog. Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Dabei wird gefragt, was die Parteien für die Nutzung des Bildmaterials vereinbart hätten. Um diese Frage zu beantworten, wurde auf die MFM-Tabelle zurückgegriffen. Hierzu hat der BGH bereits ausgeführt, dass es fraglich sein, „ob die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing, einer Interessenvertretung der Anbieterseite, einseitig erstellten MFM-Empfehlungen branchenübliche Vergütungssätze enthalten.“ [vgl. BGH, GRUR 2010, 623 Rn. 36 - Restwertbörse I]

Update

Frommer Legal spricht nun auch Abmahnungen aus, in denen die Zahlungsansprüche direkt beziffert werden. So liegt mir eine entsprechende Schreiben vor, in dem ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.255,80 € gefordert wird.

1. Wie hoch wird der durch Otto Archive LLC geforderte Betrag ausfallen?

Diese Frage hängt maßgeblich von dem Nutzungszeitraum und der konkreten Nutzung des Bildes ab. Bei einer Abmahnung wurde beispielsweise für einen Zeitraum von 6 Monaten ein

Schadensersatzbetrag in Höhe von 638,00 € geltend gemacht. Dazu kamen dann noch Abmahnkosten in Höhe von 885,80 € nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.638 €. Insgesamt belief sich der von Otto Archive LLC geforderte Betrag auf 1.523,80 €.


2. Richtiges verhalten bei Erhalt einer Abmahnung der Firma Otto Archive LLC

Nach meinem Dafürhalten sollte eine Abmahnung durch Frommer Legal nicht ignoriert werden. Dies könnte dazu führen, dass die betreffenden Ansprüche im Rahmen einer Klage umgesetzt werden können. Der Abgemahnte sollte sich darüber bewusst werden, dass mit einer Klage ein weiteres Kostenrisiko entsteht.

Mithin sollte durch eine anwaltliche Beratung und Vertretung zunächst geklärt werden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Doch auch wenn dies der Fall sein sollte, gibt es einige Ansatzpunkte und Verteidigungsstrategien, um die Kosten zu reduzieren und die Folgen überschaubar zu machen. Dabei ist jedoch der jeweilige Einzelfall zu beachten. Gern helfe ich Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung durch Otto Archive LLC erhalten haben.


Rechtsanwalt Krach

Rechtsanwalt Matthias Krach, LLM

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