LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Icon Öffnungszeiten Für Sie da von Mo-Fr 9-18 Uhr

Kostenfreie Ersteinschätzung

Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc.

Die Warner Bros. Entertainment Inc. mahnt wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet ab. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht helfe ich Ihnen mit über 10 Jahren Erfahrung in Filesharing-Fällen.

Es soll ein illegaler Download eines Films über eine Tauschbörse erfolgt sein. Konkret wurde durch die Kanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) aus München bereits für folgende Filme Abmahnungen ausgesprochen: Matrix Resurrections, Judas and the Black Messiah, Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere und The Way Back.

Warner Bros. Entertainment – wer ist das?

Die Warner Bros. Entertainment Inc. ist eine Firma aus den USA. Ihren Sitz hat sie in Burbank, Kalifornien. Wie der Internetseite der Warner Bros. Entertainment Inc. entnommen werden kann, verfügt sie über ein umfangreiches Repertoire an Spielfilmen. Diese werden über verschiedene Portale, wie z.B. YouTube oder Apple TV, zum Kauf bzw. Download angeboten. Abmahnungen lässt die Firma über die Rechtsanwälte der Kanzlei Frommer Legal wegen vermeintlicher Verletzung des Urheberrechts aussprechen. Adressat der Abmahnungen ist der jeweilige Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss der Film zum Download angeboten worden sein soll.

Abmahnung Warner Bros.
Forderung

Warum ist der Schadensersatzbetrag so hoch?

Der Kauf des Filmes Matrix Resurrections in der höchsten Auflösung kostet bei Sky 19,99 €. In der Abmahnung wird jedoch ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 700,00 € geltend gemacht. Der Grund für diesen gewaltigen Unterschied liegt in dem Umstand, dass es in der Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. nicht um den reinen Download des Filmes geht, sondern um den Upload. Darin sei eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG zu sehen. Der Schadensersatzbetrag kann nach der Rechtsprechung in einem solchen Fall nach der Lizenzanalogie berechnet werden. Nach einer Entscheidung des BGH (BGH, Urteil vom 26.03.2009 – I ZR 44/06) ist dabei maßgeblich,

„was vernünftige Vertragspartner bei Abschluss eines Lizenzvertrages als Vergütung für die Benutzungshandlung des Verletzers vereinbart hätten. Hierfür ist der objektive Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung zu ermitteln. Dieser besteht in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr [...]"
BGH, Urteil vom 26.03.2009 – I ZR 44/06

Mit anderen Worten: Was hätte die Warner Bros. Entertainment Inc. für die Erlaubnis verlangt, den Film zum Upload anzubieten? Eine schwierige Frage, die auch in der Rechtsprechung sehr umstritten ist.

Unterlassungserklärung

Warum sollte man die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben?

Die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal aus München enthält eine vorgefertigte Vorlage einer Unterlassungserklärung. In dieser ist eine Vertragsstrafe für den Fall vorgesehen, dass der Film in Zukunft zugänglich gemacht wird. Es sollte also genau geprüft werden, ob eine Verpflichtung besteht, eine solche Erklärung abzugeben. Hierbei sollte auch beachtet werden, dass in der Abgabe einer solchen Erklärung ggf. ein Schuldanerkenntnis gesehen werden kann. Mithin ist meine Empfehlung, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies selbstverständlich auch nur in Fällen, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers gegeben ist.


Vorgehen

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Warner Bros. Entertainment?

Es ist davon auszugehen, dass es sich bei einer per Post versendeten Abmahnung an den Anschlussinhaber um kein Fake handelt. Bei Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung greift mittlerweile eine sehr umfangreiche Rechtsprechung. Im Internet wird eine Flut von Informationen bereitgestellt. Gerade auch in Foren gibt es zahlreiche Empfehlungen, die teilweise falsch oder zumindest irreführend sind. Jeder Fall ist jedoch anders. Eine pauschale Lösung bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal gibt es daher leider nicht.

Zudem verjährt der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes leider erst nach 10 Jahren. Sollten Sie also eine Abmahnung der Warner Bros. durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten haben, wenden Sie sich gerne an mich. Ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit der Kanzlei Frommer Legal für einen Festpreis und Sie profitieren von über 10 Jahren Erfahrung mit Tauschbörsenabmahnungen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu der Kanzlei Frommer Legal.


Rechtsanwalt Matthias Krach

Rechtsanwalt Matthias Krach, LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

AnwaltVerein

Übersicht

Welche Filme werden von Warner Bros. abgemahnt?

  • A Christmas Mystery
  • A Minecraft Movie
  • A Star Is Born
  • Adventure Time: Fionna and Cake
  • Aquaman and the Lost Kingdom
  • Barbie
  • Batman v Superman: Dawn of Justice
  • Beetlejuice Beetlejuice
  • Black Adam
  • Black Mass
  • Blue Beetle
  • Companion – Die perfekte Begleitung
  • Crazy Rich Asians
  • Der Herr der Ringe: Die Schlacht der Rohirrim
  • Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere
  • Der Papst
  • Don't Worry Darling
  • Dune
  • Dune: Part Two
  • Edge of Tomorrow
  • Elvis
  • Fantastic Beasts: The Secrets of Dumbledore
  • Father of the Bride
  • Final Destination Bloodlines
  • Furiosa: A Mad Max Saga
  • Georgie & Mandy's First Marriage
  • Godzilla 2: King of the Monsters
  • Godzilla x Kong: The New Empire
  • Her
  • Inception
  • Inherent Vice – Natürliche Mängel
  • Interstellar
  • It [Es]
  • It Chapter Two [Es Kapitel 2]
  • Joker
  • Joker: Folie à Deux
  • Juror #2
  • Justice League: Crisis on Infinite Earths Part One
  • Mad Max: Fury Road
  • Magic Mike's Last Dance
  • Man of Steel
  • Me Before You [Ein ganzes halbes Jahr]
  • Mickey 17
  • Mortal Kombat
  • Mortal Kombat II
  • One Battle After Another
  • Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind
  • Ready Player One
  • Richard Jewell
  • Shazam!
  • Sinners
  • Sully
  • Superman (2025)
  • Tenet
  • The Accountant
  • The Batman
  • The Bride!
  • The Conjuring: Last Rites
  • The Hobbit: An Unexpected Journey [Der Hobbit: Eine unerwartete Reise]
  • The LEGO Batman Movie
  • The Matrix Resurrections [Matrix Resurrections]
  • The Meg
  • The Suicide Squad
  • Tom and Jerry
  • War Dogs
  • Weapons – Die Stunde des Verschwindens
  • Wonder Woman 1984
  • Wonka
  • Zack Snyder's Justice League
Übersicht

Welche Serien werden von Warner Bros. abgemahnt?

  • A Knight of the Seven Kingdoms
  • And Just Like That…
  • Barry
  • Creature Commandos
  • Euphoria
  • Friends
  • Game of Thrones
  • Georgie & Mandy's First Marriage
  • House of the Dragon
  • Last Week Tonight with John Oliver
  • My Adventures with Superman
  • Pennyworth
  • Primal
  • Rick and Morty
  • Sandman – Der Traum der tausend Katzen / Kalliope
  • Shameless
  • Shrinking
  • Smiling Friends
  • Succession
  • Superman & Lois
  • Task
  • Ted Lasso
  • The Flash
  • The Idol – Jocelyn Forever
  • The Outrun
  • The Penguin
  • The Pitt
  • The Sex Lives of College Girls
  • The White Lotus
  • Titans
  • True Detective: Night Country
  • Welcome to Derry
  • White House Plumbers – The Beverly Hills Burglary
  • Young Sheldon

Die Aufzählung ist nicht vollständig und wird laufend aktualisiert.


Kostenfreie Ersteinschätzung

Abgemahnt? Wir helfen Ihnen – bundesweit.

Lassen Sie Ihre Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. kostenfrei prüfen. Holen Sie Rat ein, bevor Sie zahlen oder unterschreiben.

Rechtsanwalt Matthias Krach
Matthias Krach, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Widumestr. 6 · 44787 Bochum · Mo–Fr 9–18 Uhr