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Dune 2

Abmahnung für den Film Dune 2


1. Worum geht es in dem Film Dune 2

In dem Film Dune 2 (Erscheinungsjahr 2024) geht es um Paul Atreides (gespielt von, Timothée Hal Chalamet) der sich dem erbitterten Kampf um den Wüstenplanet Arrakis und die Kontrolle über das wertvolle Spice stellt. Spice ist ein Rohstoff, der für die Raumfahrt benötigt wird; aber auch als Währung verwendet wird. Gemeinsam mit seiner Verbündeten Chani und den Fremen kämpft er gegen die Machenschaften seiner Feinde, um sein Schicksal zu erfüllen und Frieden für sein Volk zu bringen. Besetzung unter anderem: Timothée Chalamet: Paul Atreides, Zendaya: Chani, Rebecca Ferguson: Lady Jessica, Javier Bardem: Stilgar.

2. Sind 935,80 € für einen Film angemessen?

Insgesamt wird von der Kanzlei Frommer Legal für die Firma Warner Bros. Entertainment ein Betrag in Höhe von 935,80 € gefordert. Dieser setzt sich aus einem Schadensersatzbetrag in Höhe von 700,00 € sowie aus den Kosten der Abmahnung in Höhe von 235,80 € zusammen. Hierzu ist anzumerken, dass in der Vergangenheit zahlreiche Gerichte einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.000 € für einen aktuellen Spielfilm als angemessen angesehen haben. Bei den Kosten der Abmahnung ist zudem die Deckelung des § 97a Abs. 3 UrhG angewendet worden.

(3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte

1. eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und

2. nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist.

Im Ergebnis kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die geforderten Beträge auch erfolgreiche eingeklagt werden können, wenn eine Haftung dem Grunde nach besteht.

Nachforschung

3. Nachforschungspflicht

Der Abmahnte kann der Haftung nicht alleine dadurch entgehen, dass er vorträgt, er habe die Verletzungshandlung nicht begangen. Dies gilt zumindest dann, wenn ein Gericht davon ausgehen würde, dass der Film Dune 2 von dem Anschluss des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Vielmehr trifft den von der Firma Warner Bros. Entertainment abgemahnten eine sog. sekundäre Darlegungslast. Mithin muss der Abgemahnte mindestens vortragen, wer als Täter der Rechtsverletzung ernsthaft in Betracht kommt. Kann oder will der Abgemahnte dies nicht tun, haftet er; auch wenn er die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat.

4. Wie verhält man sich am besten bei einer Abmahnung für den Filme Dune 2?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängte davon ab, ob man den Film Dune 2 selbst hochgeladen hat oder ob man eine andere Person ermitteln konnte und diese auch benennen will. Hier berate ich Sie als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit einer langjährigen Erfahrung mit Tauschbörsenabmahnungen gerne. Nach meinen Erfahrungen lohnt es sich aber selbst dann, einen Anwalt zu beauftragen, wenn Sie die Verletzungshandlung begangen haben. Zögern Sie daher nicht, mich für eine kostenlose Ersteinschätzung zu kontaktieren. Bei einer Frommer Legal Abmahnung helfe ich gerne.

Rechtsanwalt Krach

Rechtsanwalt Matthias Krach, LLM

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