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IPPC LAW Abmahnung

Professionelle Hilfe bei Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law

Stand: 24.02.2023, Lesezeit: 8 Minuten

Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickt Abmahnungen wegen Filesharings. Herr Daniel Sebastian ist Geschäftsführer dieser GmbH und tritt auch als verantwortlicher Rechtsanwalt auf. Es wird der Vorwurf erhoben, dass ein Film illegal in sog. P2P-Netzwerken angeboten worden ist. In diesem Zusammenhang werden Kosten für die Abmahnung sowie ein Schadensersatzbetrag geltend gemacht. Der Angelegenheit könnte durch fristgerchte Zahlung eines Vergleichsbetrages sowie durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet werden. Die Kanzlei IPPC Law vertritt dabei die folgenden Rechteinhaber:

  • MG Premium Ltd. aus Zypern
  • Gamma Entertainment Inc.
  • PLAION GmbH

Dabei wurden unter anderem folgende Filme abgemahnt:

• You Want A Piese Of Me
• Office Domination
• Passion: Liya & Alberto

Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung stellen sich viele Fragen. Gerne würde ich Ihnen in dieser Situation mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung helfen. Profitieren Sie von meiner klaren fachlichen Schwerpunktsetzung auf das Urheberrecht und über 10 Jahren Erfahrung in Filesharingfällen. Ihre Vorteile im Überblick:

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Rechtsanwalt Krach

Rechtsanwalt Matthias Krach, LLM

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

AnwaltVerein

Ihr Anwalt bei Filesharing-Abmahnungen

I. Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW: Vorwurf der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

In der Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird behauptet, dass ein bestimmter Pornofilm öffentlich zum Download angeboten worden sein soll. In diesem Zusammenhang wird auch eine IP-Adresse genannt, die dem Anschluss des Abgemahnten zu einem ebenfalls genannten Zeitpunkt zugeordnet gewesen sein soll. Konkret wird unter anderem auf § 19a UrhG hingewiesen. In dieser Norm wird das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung definiert. Es geht also um den Vorwurf, Filesharing betrieben zu haben. Aufgrund dieser vermeintlichen Urheberrechtsverletzung wird von dem Anwalt Daniel Sebastian einen Unterlassungsanspruch sowie mehrere Zahlungsansprüche geltend.

II. Was macht die Abmahnungen von IPPC LAW so gefährlich?


Bei eine mir vorliegenden Abmahnung von IPPC Law, welche durch den Anwalt Daniel Sebastian ausgesprochen wurde, ist keine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, sondern eine "Vergleichsvereinbarung". In dieser soll der Abgemahnte
  • die Ersatzansprüche dem Grunde nach anerkennen und
  • eine "entsprechende Unterlassungserklärung" abgeben.
Nach meinem Dafürhalten sollte eine solche Erklärung nicht abgegeben werden. Zwar wird in der Vergleichserklärung auch geregelt, dass nach fristgemäßem Eingang des "Vergleichsbetrages" und Abgabe der Unterlassungserklärung keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Sollte die Frist jedoch nicht gewahrt werden, ist der Abgemahnte an die oben wiedergegebene Erklärungen gebunden, die nach meinem Dafürhalten sehr weitreichend sind.

III. Was wird von dem Abgemahnten verlangt?


In der Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW wird zunächst behauptet, dass die anfallenden Kosten noch nicht „abschließend“ beurteilt werde können. Es gäbe verschiedene Faktoren, von denen der Umfang der Haftung abhängen würde.

1. Schadensersatzanspruch

Sodann wird etwas konkreter auf den Schadensersatzanspruch eingegangen. Die Gerichte würden diesbezüglich unterschiedliche Beträge als angemessen ansehen. In einer mir vorliegenden Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW verlangte die MG Premium Ltd einen Betrag in Höhe von 600,00 € im Wege der Lizenzanalogie für einen Pornofilm. Hierzu kann angemerkt werden, dass es eine Vielzahl von Urteilen gibt, die wesentlich geringere Beträge zugesprochen haben.

2. Aufwendungsanspruch

Der Aufwendungsanspruch würde sich aus den Anwaltskosten für die Abmahnung, den anteiligen Kosten für das vorgelagerte Gerichtsverfahren, den Kosten der Auskunft für den Provider und schließlich den Ermittlungskosten zusammensetzten. Diese Aufzählung dient offensichtlich dazu, den Abgemahnten einzuschüchtern.

Tatsächlich sind die Kosten des Auskunftsverfahrens in aller Regel eher gering. So sind diese nur anteilig zu erstatten. Das Auskunftsverfahren wird nämlich bei dem zuständigen Landgericht für eine Vielzahl von ermittelten IP-Adressen durchgeführt. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem für insgesamt 82 IP-Adressen wegen Filesharing ein Auskunftsverfahren durchgeführt wurde. War dem Anschluss des Abgemahnten nur eine der ermittelten IP-Adresse zugeordnet, sind die angefallenen Kosten durch 82 zu teilen. In der Praxis fallen diese Kosten daher nicht besonders ins Gewicht.

Die Abmahnkosten sind bei Abmahnungen wegen Filesharing gemäß § 97a Abs. 3 UrhG auf einen Gegenstandswert in Höhe von 1.000 € gedeckelt. Selbst wenn man zu diesem Wert noch den Schadenersatzanspruch hinzurechnen würde, käme man auf Abmahnkosten von deutlich unter 300,00 €. In der Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW wird dieser Berechnung ein vermeintlich anzunehmender Gegenstandswert in Höhe von 12.600 € gegenübergestellt, aus denen sich Kosten allein für die Abmahnung in Höhe von 1.054,10 € ergeben sollen. Der EuGH hat jedoch in einem Urteil vom 28.04.2022 mit dem Aktenzeichen C-559/20 entschieden, dass die Deckelung des Streitwerts für Abmahnkosten nicht unionsrechtswidrig ist. Demgemäß gehen auch die meisten Amtsgerichte davon aus, dass § 97a Abs. 3 UrhG uneingeschränkt auf Filesharing-Abmahnungen Anwendung findet.

3. Unterlassungsanspruch

Dem Abmahnschreiben, welches von dem Anwalt Daniel Sebastian unterzeichnet wurde, ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Der Abgemahnte soll den betreffenden Film in Zukunft nicht mehr über die Tauschbörse Bittorrent im Internet zugänglich machen. Verstößt er gegen diese Erklärung, wird eine Vertragsstrafe fällig, die der Abmahner nach billigem Ermessen bestimmen kann. Es empfiehlt sich, gerade im Hinblick auf diese Vertragsstrafe, eine solche Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abzugeben.

IV. Beste Reaktion auf eine Abmahnung von IPPC LAW

Die beste Reaktion auf eine Abmahnung der Kanzlei IPPC, die durch den Anwalt Daniel Sebastian ausgesprochen wird, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Ob es Sinn macht, eine Zahlung zu leisten oder eine Unterlassungserklärung abzugeben, kann nicht pauschal beantwortet werden. Jeder Fall ist anders.

In der Vergangenheit hat die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durchaus für verschiedene Rechteinhaber einen Mahnbescheid beantragt. Es handelt sich bei den Abmahnungen daher um kein Fake. Gleichwohl bedeutet ein Mahnbescheid nicht, dass es auch in jedem Fall zu einem Gerichtsverfahren kommen muss.

Nach meinem Dafürhalten sind die Geldforderungen jedoch zumeist überhöht. So liegt mir eine Abmahnung vor, in der durch Herrn Daniel Sebastian ein Betrag in Höhe von 1.302,62 € gefordert wird. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, Filesharing betrieben zu haben. Es soll ein pornografischer Film zum Download angeboten worden sein. Nach meinem Dafürhalten ist dieser Betrag, auch in Anbetracht dessen, was andere Kanzleien fordern, viel zu hoch. Es lohnt sich daher, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt zu Rate zu ziehen.

Beachten Sie diese Tipps bei Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law:

1. Ruhe bewahren

Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW sind kein Fake. Sie sollten ernst genommen werden. Doch gerade aus diesem Grunde sollte besonnen reagiert werden. Es ist nicht zu empfehlen, mit der Gegenseite selbst Kontakt aufzunehmen.

2. Fristen notieren

Werden die Fristen nicht beachtet, muss mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme gerechnet werden. Gleichwohl können die Fristen bis zur letzten Sekunde ausgeschöpft werden. Schnelligkeit wird nicht belohnt. Es spielt aus rechtlicher Sicht keine Rolle, ob 3 Tage vor Fristablauf oder am letzten Tag eine Stellungnahme eingeht. Also nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgeben oder zahlen.

3. Sachverhalt ermitteln

Trifft der Vorwurf des Filesharings zu? Wurde die Tauschbörsensoftware selbst verwendet oder hatten andere Zugriff auf das Internet? Mögliche Täter sollten befragt werden.

4. Keine Kontaktaufnahme

Auf der Internetseite der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gibt es einen FAQ. In diesem wird den Betroffenen geraten, bei der gegnerischen Kanzlei anzurufen und auf diesem Wege, die Forderung ohne Anwalt "aus der Welt schaffen." Von einem solchen Vorgehen ist abzuraten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in einem solchen Telefonat die Rechtslage sehr einseitig dargestellt wird und der Abgemahnte zu einer Zahlung gedrängt wird.

5. Anwalt einschalten

Es gibt keine Patentlösung, die bei allen Abmahnungen von IPPC LAW zum Erfolg führt. Vielmehr muss der Sachverhalt ermittelt werden und in Kenntnis der Rechtsprechung die beste Verteidigungsstrategie gewählt werden. Hier hilft am besten ein auf das Urheberrecht spezialisierte Fachanwalt.

Welche Pornos werden von der Kanzlei IPPC LAW abgemahnt?

  • A Pocket Pussy Full Of Splooge
  • Breeze on the Pussy
  • It`s Not Him, It`s YOU
  • Parkouring Her Pussy
  • Pussy Locked And Dick Loaded
  • Sneaking In Locker Romm Anal
  • Tiffany`s Dripping Wet Pussy
  • Tongue Tied & Pussy-Whipped
Herr Rechtsanwalt Matthias Krach LL.M.
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