LL.M. Gewerblicher Rechtsschutz | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Icon Öffnungszeiten Für Sie da von Mo-Fr 9-18 Uhr

IPPC LAW Abmahnung

Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law

Stand: 12.09.2025, Lesezeit: 8 Minuten

I. Abmahnung wegen Filesharing

1. Inhalt der Abmahnung von IPPC Law

Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickt Abmahnungen wegen Filesharings. Herr Daniel Sebastian ist Geschäftsführer dieser GmbH und tritt auch als verantwortlicher Rechtsanwalt auf. Es wird der Vorwurf erhoben, dass ein Film illegal in sog. P2P-Netzwerken angeboten worden ist. In diesem Zusammenhang werden Kosten für die Abmahnung, ein Schadensersatzbetrag sowie Kosten des Auskunftsverfahrens geltend gemacht. Die Angelegenheit könnte durch fristgerechte Zahlung eines Vergleichsbetrages sowie durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet werden.

2. Was wird von dem Abgemahnten verlangt?

In der Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW wird zunächst behauptet, dass die anfallenden Kosten noch nicht „abschließend“ beurteilt werde können. Es gäbe verschiedene Faktoren, von denen der Umfang der Haftung abhängen würde.

a) Schadensersatzanspruch

Sodann wird etwas konkreter auf den Schadensersatzanspruch eingegangen. Die Gerichte würden diesbezüglich unterschiedliche Beträge als angemessen ansehen. In einer mir vorliegenden Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW verlangte die MG Premium Ltd einen Betrag in Höhe von 600,00 € im Wege der Lizenzanalogie für einen Pornofilm. Hierzu kann angemerkt werden, dass es eine Vielzahl von Urteilen gibt, die wesentlich geringere Beträge zugesprochen haben.

b) Aufwendungsanspruch

Der Aufwendungsanspruch würde sich aus den Anwaltskosten für die Abmahnung, den anteiligen Kosten für das vorgelagerte Gerichtsverfahren, den Kosten der Auskunft für den Provider und schließlich den Ermittlungskosten zusammensetzten. Diese Aufzählung dient offensichtlich dazu, den Abgemahnten einzuschüchtern.

Tatsächlich sind die Kosten des Auskunftsverfahrens in aller Regel eher gering. So sind diese nur anteilig zu erstatten. Das Auskunftsverfahren wird nämlich bei dem zuständigen Landgericht für eine Vielzahl von ermittelten IP-Adressen durchgeführt. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem für insgesamt 82 IP-Adressen wegen Filesharing ein Auskunftsverfahren durchgeführt wurde. War dem Anschluss des Abgemahnten nur eine der ermittelten IP-Adresse zugeordnet, sind die angefallenen Kosten durch 82 zu teilen. In der Praxis fallen diese Kosten daher nicht besonders ins Gewicht.

Die Abmahnkosten sind bei Abmahnungen wegen Filesharing gemäß § 97a Abs. 3 UrhG auf einen Gegenstandswert in Höhe von 1.000 € gedeckelt. Selbst wenn man zu diesem Wert noch den Schadenersatzanspruch hinzurechnen würde, käme man auf Abmahnkosten von deutlich unter 300,00 €. In der Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW wird dieser Berechnung ein vermeintlich anzunehmender Gegenstandswert in Höhe von 12.600 € gegenübergestellt, aus denen sich Kosten allein für die Abmahnung in Höhe von 1.054,10 € ergeben sollen. Der EuGH hat jedoch in einem Urteil vom 28.04.2022 mit dem Aktenzeichen C-559/20 entschieden, dass die Deckelung des Streitwerts für Abmahnkosten nicht unionsrechtswidrig ist. Demgemäß gehen auch die meisten Amtsgerichte davon aus, dass § 97a Abs. 3 UrhG uneingeschränkt auf Filesharing-Abmahnungen Anwendung findet.

3. Sind die Forderungen überhöht?

Die Abmahnungen der Kanzlei IPPC LAW zeichnen sich dadurch aus, dass sehr hohe Beträge geltend gemacht werden. So liegt mir eine Abmahnung vor, in der für einen Pornofilm eine Vergleichszahlung in Höhe von 1.324,72 € geltend gemacht wurde. In einer anderen Abmahnung ging es um 5 Pornofilme. Insgesamt sollte der Abgemahnte 2.689,25 € zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Es handelt sich jedoch weder um Spielfilme noch um Kinofilme. Daher ist es sehr fraglich, ob diese Beträge wirklich erfolgreich gerichtlich eingeklagt werden können.

4. Kommt es häufig zu einer Klage bei Abmahnungen von IPPC Law?

Nach meinen gerichtlichen Erfahrungen gab es bislang nicht viele Klagen der Kanzlei IPPC Law in Bezug auf Filesharing-Abmahnungen. In einigen Fällen erhielten die Betroffenen nach einer Abmahnung ein Inkassoschreiben der Legalisto GmbH. Erstaunlich ist, dass dieses Inkassounternehmen an der gleichen Adresse wie die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ansässig ist: Storkower Straße 158, 10407 Berlin. Weiterhin stellt sich die Frage, welchen Sinn ein Inkassoschreiben hat, wenn vorher die gleichen Forderungen von einem Rechtsanwalt, nämlich von Herrn Daniel Sebastian, geltend gemacht worden sind?

5. Welche Rechteinhaber werden von IPPC Law vertreten?

Die Rechte an den abgemahnten Filmen sollen bei den folgenden Firmen liegen:

  • Aylo Premium Ltd. aus Zypern [195-197 Old Nicosia-Limassol Road, 2540 Cyprus]
  • Gamma Entertainment Inc.
  • MG Premium Ltd. aus Zypern [195-197 Old Nicosia-Limassol Road, 2540 Cyprus]
  • PLAION GmbH aus Österreich [Embracer Platz 1, 6604 Höfen]

6. Was macht die Abmahnungen von IPPC LAW so gefährlich?

Bei eine mir vorliegenden Abmahnung von IPPC Law, welche durch den Anwalt Daniel Sebastian ausgesprochen wurde, ist keine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, sondern eine "Vergleichsvereinbarung". In dieser soll der Abgemahnte

  • die Ersatzansprüche dem Grunde nach anerkennen und
  • eine "entsprechende Unterlassungserklärung" abgeben.

Nach meinem Dafürhalten sollte eine solche Erklärung nicht abgegeben werden. Zwar wird in der Vergleichserklärung auch geregelt, dass nach fristgemäßem Eingang des "Vergleichsbetrages" und Abgabe der Unterlassungserklärung keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Sollte die Frist jedoch nicht gewahrt werden, ist der Abgemahnte an die oben wiedergegebene Erklärungen gebunden, die nach meinem Dafürhalten sehr weitreichend sind.

7. Richtige Reaktion auf eine Abmahnung der Kanzlei IPPC Law

Bei einer Abmahnung von der Kanzlei IPPC Law sollte keinesfalls sofort und ohne juristische Prüfung der geforderte Betrag gezahlt werden. Es ist zunächst zu prüfen, ob eine Haftung des Abgemahnten besteht. Hier stellt sich häufig die Frage, ob die sekundären Darlegungslast erfüllt werden kann. Doch selbst wenn eine Haftung gegen sein sollte, kann der geforderte Betrag meist erheblich reduziert werden. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, um die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall zu besprechen.

Rechtsanwalt Krach

Rechtsanwalt Matthias Krach, LLM

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

AnwaltVerein

Beachten Sie diese Tipps bei Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law:

1. Ruhe bewahren

Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW sind kein Fake. Sie sollten ernst genommen werden. Doch gerade aus diesem Grunde sollte besonnen reagiert werden. Es ist nicht zu empfehlen, mit der Gegenseite selbst Kontakt aufzunehmen.

2. Fristen notieren

Werden die Fristen nicht beachtet, muss mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme gerechnet werden. Gleichwohl können die Fristen bis zur letzten Sekunde ausgeschöpft werden. Schnelligkeit wird nicht belohnt. Es spielt aus rechtlicher Sicht keine Rolle, ob 3 Tage vor Fristablauf oder am letzten Tag eine Stellungnahme eingeht. Also nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgeben oder zahlen.

3. Sachverhalt ermitteln

Trifft der Vorwurf des Filesharings zu? Wurde die Tauschbörsensoftware selbst verwendet oder hatten andere Zugriff auf das Internet? Mögliche Täter sollten befragt werden.

4. Keine Kontaktaufnahme

Auf der Internetseite der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gibt es einen FAQ. In diesem wird den Betroffenen geraten, bei der gegnerischen Kanzlei anzurufen und auf diesem Wege, die Forderung ohne Anwalt "aus der Welt schaffen." Von einem solchen Vorgehen ist abzuraten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in einem solchen Telefonat die Rechtslage sehr einseitig dargestellt wird und der Abgemahnte zu einer Zahlung gedrängt wird.

5. Anwalt einschalten 
Es gibt keine Patentlösung, die bei allen Abmahnungen von IPPC LAW zum Erfolg führt. Vielmehr muss der Sachverhalt ermittelt werden und in Kenntnis der Rechtsprechung die beste Verteidigungsstrategie gewählt werden. Hier hilft am besten ein auf das Urheberrecht spezialisierte Fachanwalt.


Ihr Anwalt bei Filesharing-Abmahnungen

II. Abmahnung wegen der Verwendung eines Liedes auf Instagram oder TikTok

1. Gewerblicher Account vs. Private Nutzung

In der Abmahnung von IPPC Law wird der Vorwurf erhoben, dass ein Lied unerlaubt auf einem gewerblichen Account bei Instagram oder TikTok verwendet wurde. Die Nutzung sei jedoch nur für den privaten Gebrauch freigeben. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und zudem sehr hohe Beträge zu zahlen.

Forderung: 5.496,46 € für das Lied "Creeds - Push Up" auf TikTok

2. Welche Rechtinhaber mahnen Accountinhaber auf Instagram oder TikTok ab?

B1 Recordings GmbH für die Titel:

  • Creeds - Push Up
  • Bakermat – Baianá
  • cassö x RAYE x D-Block Europe – Prada
  • Jaxomy X Agatino Romero X Raffaella Carra – Pedro
  • HVME - Goosebumps

B. D. B. Media GmbH für die Titel:

  • DJ Tomekk – Kimnotyze

Marc Klammek aka "Mitchell Lennox" aka ,,Marc Lennard" und Florian Richter aka "Julien Nairolf" aka ,,Judge Flow" für die Titel:

  • Melanie Thornton - Wonderful Dream

Mach I Records GmbH & Co KG für die Titel:

  • Axel - Crazy Frog

3. Gibt es gerichtliche Entscheidungen in Bezug auf Social-Media-Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law?

Ja. Die Kanzlei IPPC Law hat zahlreiche Unterlassungsansprüche vor dem LG Berlin im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht. Das LG Berlin hat zugunsten der B1 Recordings GmbH sowie für die Herren Marc Klammek aka "Mitchell Lennox" aka ,,Marc Lennard" und Florian Richter aka "Julien Nairolf" aka ,,Judge Flow" einstweilige Verfügungen erlassen.

Das LG Berlin hat angenommen, dass der jeweils geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht. Es ist dabei insbesondere der Argumentation der Rechteinhaber gefolgt, dass die Musikstücke nur für private Accounts verwendet werden durften. Die Nutzung in gewerblichen Accounts von TiktTok oder Instagram stellt nach der Ansicht des LG Berlin eine Urheberrechtsverletzung dar.

Achtung: Diese Entscheidungen treffen keinerlei Aussagen darüber, ob die in der Abmahnung geltend gemachten Schadensersatzansprüche gerechtfertigt und der Höhe nach gerechtfertigt sind.

5. Richtiges Verhalten bei auf Social-Media-Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law

Instagram-Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law sollten nicht ignoriert werden. Das gleiche gilt für TikTok-Abmahnungen. Tatsächlich ist es zu zahlreichen einstweiligen Verfügungsverfahren gekommen. Dies kann durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden werden. Gleichwohl sollte eine solche Erklärung nicht ohne anwaltliche Beratung erfolgen. Im Hinblick auf die Zahlungsansprüche ist mir bislang nicht bekannt, dass es zu gerichtlichen Verfahren oder Urteilen gekommen ist. Dies muss aber nicht heißen, dass es solche Verfahren nicht schon gegeben hat oder in Zukunft geben wird. Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei IPPC Law erhalten haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Ich berate und vertrete Sie gern.

Einstweilige Verfügung zugunsten der B1 Recordings GmbH:

Einstweilige Verfügung LG Berlin 1
Einstweilige Verfügung LG Berlin 2
LG Berlin
Herr Rechtsanwalt Matthias Krach LL.M.
  • Durchschnittsbewertung aus Bewertungen

Alle Bewertungen (43)