WETTBEWERBSRECHT
§ 1 UWG:
"Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb."
VERTRETUNG BEI ABMAHNUNG IM WETTBEWERBSRECHT
Gerade im E-Commerce ist die Einhaltung aller gesetzlicher Auflagen sehr schwer sicherzustellen. Neben einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung müssen alle erforderlichen Verbraucherinformationen wie die Angabe der Lieferzeit, ggf. eine Grundpreisangabe oder auch Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, vorgehalten werden. Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Gleichwohl ist eine ausgesprochene Abmahnung eines Mitbewerbers nicht immer begründet.
Hier sollte unbedingt geprüft werden, ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung geschuldet und sinnvoll ist. Kann dies bejaht werden, muss das Augenmerk auf die konkrete Formulierung der Unterlassungserklärung gelegt werden, denn davon hängt die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung ab.
Als Anwalt mit dem Schwerpunkt Wettbewerbsrecht kann ich Ihnen kompetent zur Seite stehen. Gerne können Sie mich unter der Nummer 0234 – 92334077 anrufen oder mir eine Nachricht schreiben.
WERBERECHT
Für jede Werbung und Unternehmenspräsentation stellt das Wettbewerbsrecht eine Vielzahl von rechtlichen Anforderungen auf. Oft ist es ein Konkurrent, der Verstöße mit einer wettbewerblichen Abmahnung ahndet.
Als Beispiel sei hier eine Alleinstellungs- und Spitzenstellungswerbung genannt, die ggf. als irreführende geschäftliche Handlungen nach dem UWG unzulässig sein kann.
Insbesondere im Internet kann das betreffende geschäftliche Verhalten schnell und einfach dokumentiert werden. Vor diesem Hintergrund ist eine rechtliche Beratung bei der Gestaltung der Werbung bzw. der Unternehmenspräsentation sehr zu empfehlen.
Rufen Sie mich diesbezüglich unter der Nummer 0234 – 92334077 an oder schreiben Sie mir eine Nachricht.
GERICHTLICHE VERTRETUNG
Gerade im Wettbewerbsrecht wird der Unterlassungsanspruch häufig im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht. Dadurch kann der Adressat einer einstweiligen Verfügung innerhalb kürzester Zeit gezwungen werden, ein bestimmtes Verhalten einzustellen. In bestimmten Situationen kann es daher sinnvoll sein, eine Schutzschrift beim zentralen elektronischen Schutzschriftenregister zu hinterlegen.
Gerne vertrete ich auch Sie vor dem Land- oder Oberlandesgericht. Rufen Sie mich doch diesbezüglich unter der Nummer 0234 – 92334077 an oder schreiben Sie mir eine Nachricht.