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Zahlungsaufforderung der Picrights Austria GmbH

Die PicRights Austria GmbH aus Österreich versendet derzeit E-Mails, in denen sie ausdrücklich darauf hinweist, keine Anwaltskanzlei zu sein. Gleichwohl handelt die Firma nicht im eigenen Namen, sondern behauptet, zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Urhebern bzw. Rechteinhabern beauftragt worden zu sein. In der Vergangenheit waren dies vornehmlich die folgenden Firmen:

Zum einen die Reuters News & Media Inc, welche über die Internetseite //pictures.reuters.com eine Vielzahl von Bildern zur Lizenzierung anbietet. Dabei liegt der Fokus auf Bildern, die das Zeitgeschehen wiedergeben und einen journalistischen Hintergrund haben.

Auch wird die Keystone-SDA vertreten, welche sich selbst als „Nachrichtenagentur der Schweiz“ bezeichnet und mit einem umfassenden Bildarchiv von 15 Millionen digitalen Bildern wirbt: //www.keystone-sda.ch/bild.

Weiterhin wurden auch urheberrechtliche Ansprüche der Design Pics Inc. geltend gemacht. Deren Portfolio kann hier eingesehen werden: //www.designpics.com/ . Dieses soll nach den Angaben auf der Internetseite sowohl lizenzierbare Fotos als auch Royalty Free (RF) Bilder enthalten.

Daneben werden auch Ansprüche der PA Images wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung durch die PicRights Austria GmbH geltend gemacht. Diese Firma bezeichnet sich selbst als der führende Anbieter von Fotos im Bereich Nachrichten, Sport und Unterhaltung in der UK: //www.paimages.co.uk/about

Schließlich wird die Associated Press (AP) vertreten. Dabei handelt es sich um eine Nachrichten- und Presseagentur mit Hauptsitz in New York City. Sie gilt als größte Nachrichtenagentur der Welt. Ihre Bilddatenbank kann hier eingesehen werden: //www.ap.org/#.

Anders als bei einer Abmahnung wird in dem Schreiben der PicRights Austria GmbH kein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Auch von Abmahnkosten ist nicht die Rede. Es soll vielmehr geprüft werden, ob eine gültige Lizenz für die Nutzung einer bestimmten Fotos vorliegt. In der Mail wird hierzu sogar ein Link angegeben, um die Lizenzangaben zu übermitteln

Sollte eine gültige Lizenz nicht vorliegen, wird jedoch sofort ein Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Lizenzgebühren gefordert. Diesbezüglich wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt. In einer mir vorliegenden Mail der PicRights Austria GmbH wurde ein Betrag in Höhe von 1.135,00 € gefordert.

Ob dieser Zahlungsanspruch berechtigt sind, kann nicht pauschal beantwortet werden: Es kommt unter anderem darauf an, ob die Rechte für das betreffende Foto tatsächlich bei dem genannten Rechteinhaber liegen. Erfolgte die Nutzung rechtswidrig? Gab es eine Lizenz? Sind die Schadensersatzansprüche überhöht? Kann eine entsprechende Lizenzierungspraxis nachgewiesen werden?

Gerne helfe ich Ihnen, wenn Sie eine E-Mail der PicRights Austria GmbH erhalten haben und prüfe die geltend gemachten Ansprüche. Profitieren Sie dabei von meiner klaren Ausrichtung auf das Rechtsgebiet des Urheberrechts.

Rechtsanwalt Krach

Rechtsanwalt Matthias Krach, LLM

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