Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc.
Die Warner Bros. Entertainment Inc. mahnt wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet ab. Es soll ein illegaler Download eines Films über eine Tauschbörse erfolgt sein. Konkret wurde durch die Kanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) aus München bereits für folgende Filme Abmahnungen ausgesprochen: Matrix Resurrections, Judas and the Black Messiah, Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere und The way back.
Warner Bros. Entertainment - Wer ist das?
Die Warner Bros. Entertainment Inc. ist eine Firma aus den USA. Ihren Sitz hat sie in Burbank, Kalifornien. Wie der Internetseite der Warner Bros. Entertainment Inc. entnommen werden kann, verfügt sie über ein umfangreiches Repertoire an Spielfilmen. Diese werden über verschiedene Portale, wie z.B. YouTube oder Apple TV zum Kauf bzw. Download angeboten. Abmahnungen lässt die Firma über die Rechtsanwälte der Kanzlei Frommer Legal wegen vermeintlicher Verletzung des Urheberrecht aussprechen. Adressat der Abmahnungen ist der jeweilige Anschlussinhaber über dessen Internetanschluss der Film zum Download angeboten worden sein soll.
Warum ist der Schadensersatzbetrag so hoch?
Der Kauf des Filmes Matrix Resurrections in der höchsten Auflösung kostet bei sky 19,99 €. In der Abmahnung wird jedoch ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 700,00 € geltend gemacht. Der Grund für diesen gewaltigen Unterschied liegt in dem Umstand, dass in der Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. es nicht um den reinen Download des Filmes geht, sondern um den Upload. Darin sei eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG zu sehen. Der Schadensersatzbetrag kann nach der Rechtsprechung in einem solchen Fall nach der Lizenzanalogie berechnet werden. Nach einer Entscheidung des BGH (BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 44/06) ist dabei,
"was vernünftige Vertragspartner bei Abschluss eines Lizenzvertrages als Vergütung für die Benutzungshandlung des Verletzers vereinbart hätten. Hierfür ist der objektive Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung zu ermitteln. Dieser besteht in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr [...]"
Mit anderen Worten: Was hätte die Warner Bros. Entertainment Inc. für die Erlaubnis verlangt, den Film zum Upload anzubieten? Eine schwierige Frage, die auch in der Rechtsprechung sehr umstritten ist.
Warum sollte man die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben?
Die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal aus München enthält eine vorgefertigte Vorlage einer Unterlassungserklärung. In dieser ist eine Vertragsstrafe für den Fall vorgesehen, dass der Film in Zukunft zugänglich gemacht wird. Es sollte also genau geprüft werden, ob eine Verpflichtung besteht, eine solche Erklärung abzugeben. Hierbei sollte auch beachtet werden, dass in der Abgabe einer solchen Erklärung ggf. ein Schuldanerkenntnis gesehen werde kann. Mithin ist meine Empfehlung nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies selbstverständlich auch nur in Fällen, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers gegeben ist.
Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Warner Bros. Entertainment?
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei einer per Post versendet Abmahnung an den Anschlussinhaber um kein Fake handelt. Bei Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung greift mittlerweile eine sehr umfangreiche Rechtsprechung. Im Internet wird eine Flut von Informationen bereitgestellt. Gerade auch in Foren gibt es zahlreiche Empfehlungen, die teilweise falsch oder zumindest irreführen sind. Jeder Fall ist jedoch anders. Eine pauschale Lösung bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal gibt es daher leider nicht.
Zudem verjährt der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes leider erst nach 10 Jahren. Sollten Sie also eine Abmahnung der Warner Bros. durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten haben, wenden Sie ich gerne an mich. Ich übernehme die gesamte Korrespondenz mit der Kanzlei Frommer und Legal für einen Festpreis und Sie profitieren von über 10 Jahre Erfahrungen mit Tauschbörsenabmahnungen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu der Kanzlei Frommer Legal: https://rechtsanwalt-krach.de/abmahnung-von-frommer-legal/
Rechtsanwalt Matthias Krach, LLM
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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